Nutzungs- und Sperrfristenvertrag
Sehr geehrte Pressevertreterin, sehr geehrter Pressevertreter,
ÖKO-TEST hinterlegt im Downloadbereich „Exklusiver Pressebereich“ aktuelle Ausgaben der ÖKO-TEST-Publikationen. Nach entsprechender Registrierung stehen diese Publikationen den Pressevertreterinnen und Pressevertretern zur Verfügung.
Hierbei bestehen folgende Einschränkungen:
1. Die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Artikel stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Soweit dies nicht im Folgenden ausdrücklich geregelt ist, werden durch diesen Vertrag keine Nutzungsrechte an den Werken übertragen.
2. Alle Informationen aus den Artikeln sind bis zum EVT vertraulich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
3. Auszüge aus den Publikationen und insbesondere die in diesen enthaltenen Testergebnisse dürfen nicht vor der jeweils angegebenen Sperrfrist veröffentlicht oder in anderer Weise verbreitet werden. Der Termin gilt dabei als absolute Sperrfrist.
4. Alle Herstellerinnen und Hersteller werden von ÖKO-TEST routinemäßig vorab über die Untersuchungsergebnisse ihrer Produkte informiert, nicht aber über deren Bewertung durch ÖKO-TEST oder das Gesamturteil (sehr gut, gut, …, ungenügend).
Eine Weitergabe der Artikel sowie insbesondere der Bewertungen an Herstellerinnen und Hersteller, Betroffene oder Expertinnen und Experten, sind daher auch im Rahmen Ihrer eigenen Recherchen vor EVT nicht zulässig. ÖKO-TEST weist ausdrücklich darauf hin, dass hierdurch die Veröffentlichung der Tests erheblich gefährdet würde.
5. Es ist Ihnen nicht gestattet, längere Textausschnitte unserer Publikationen oder gar vollständige Artikel oder Tabellen ohne unsere vorherige Erlaubnis zu übernehmen, zu verbreiten und zu verwerten. Bitte wenden Sie sich hierzu an: presse@oekotest.de
Gleiches gilt für Bilder, Grafiken und Ähnliches. Vor allem Testtabellen und/oder in Artikeln dargestellte Testergebnisse dürfen ohne unsere Erlaubnis nicht in längeren Ausschnitten und/oder vollständig im Wortlaut übernommen werden. Alle Testergebnisse einer ÖKO-TEST-Publikation dürfen jedoch in einer Presseberichterstattung vollständig wiedergegeben werden.
6. ÖKO-TEST muss bei Nutzung der Informationen deutlich als Quelle genannt werden (Name der Publikationen sowie deren Ausgabe). Außerdem muss per Deeplink (Typ: Follow-Link) auf die entsprechenden ÖKO-TEST-Artikeln verwiesen werden. Links zu den noch nicht veröffentlichten Beiträgen und Tests von ÖKO-TEST sind für jede Publikation als Liste im Downloadcenter abrufbar. Sie erhalten die Links auch von der ÖKO-TEST-Onlineredaktion unter webteam@oekotest.de. Nach Sperrfrist finden Sie entsprechende Links auch direkt über oekotest.de.
7. ÖKO-TEST macht vom Leistungsschutzrecht keinen Gebrauch. Sie dürfen ohne Zustimmung kurze Textausschnitte aus den ÖKO-TEST-Publikationen als Zitat verwenden, um eigene Ausführungen zu belegen. Sie können also etwa Titel und Vorspann unserer Artikel verbreiten. Sie dürfen zudem kurze Passagen aus dem Text selbst zitieren, soweit der zitierte Abschnitt zur Erklärung des ÖKO-TEST-Artikels nötig ist. Dabei gilt, dass die/der Zitierende ÖKO-TEST als Quelle zu benennen hat und bei Onlineveröffentlichungen auf den entsprechenden Inhalt auf oekotest.de verlinkt.
Durch Ihre Bestätigung der Registrierung stimmen Sie diesem Vertrag zu.