Nutzungs- und Sperrfristenvertrag
Sehr geehrte Pressevertreterin, sehr geehrter Pressevertreter,
ÖKO-TEST hinterlegt im Downloadbereich „Exklusiver Pressebereich“ aktuelle Ausgaben der ÖKO-TEST-Publikationen. Nach entsprechender Registrierung stehen diese Publikationen den Pressevertreterinnen und Pressevertretern zur Verfügung.
Hierbei bestehen folgende Einschränkungen:
1. Die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Artikel stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Soweit dies nicht im Folgenden ausdrücklich geregelt ist, werden durch diesen Vertrag keine Nutzungsrechte an den Werken übertragen.
2. Alle Informationen aus den Artikeln sind bis zum EVT vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch der registrierten Pressevertreterinnen und Pressevertreter bestimmt.
3. Auszüge aus den Publikationen und insbesondere die in diesen enthaltenen Testergebnisse dürfen nicht vor der jeweils angegebenen Sperrfrist veröffentlicht oder in anderer Weise verbreitet werden. Der Termin gilt dabei als absolute Sperrfrist.
4. Alle Herstellerinnen und Hersteller werden von ÖKO-TEST routinemäßig vorab über die Untersuchungsergebnisse ihrer Produkte informiert, nicht aber über deren Bewertung durch ÖKO-TEST oder das Gesamturteil (sehr gut, gut, …, ungenügend).
Eine Weitergabe der Artikel sowie insbesondere der einzelnen Bewertungen an Herstellerinnen und Hersteller, Betroffene oder Expertinnen und Experten, sind daher auch im Rahmen Ihrer eigenen Recherchen vor EVT nicht zulässig. ÖKO-TEST weist ausdrücklich darauf hin, dass hierdurch die Veröffentlichung der Tests erheblich gefährdet werden kann.
5. Es ist Ihnen nicht gestattet, längere Textausschnitte unserer Publikationen oder gar vollständige Artikel ohne unsere vorherige Erlaubnis zu übernehmen, zu verbreiten und zu verwerten. Bitte wenden Sie sich hierzu an: presse@oekotest.de
Gleiches gilt für Bilder, Grafiken und Ähnliches. Vor allem Testtabellen und/oder in Artikeln dargestellte Testergebnisse dürfen ohne unsere Erlaubnis nicht übernommen werden.
Die jeweilige erlaubte Nennung von Testergebnissen entnehmen Sie bitte dem Begleitmaterial (Hinweis im Newsletter oder im Presseportal) der jeweiligen Testveröffentlichung.
6. ÖKO-TEST muss bei Nutzung der Informationen deutlich als Quelle genannt werden (Name der Publikationen sowie deren Ausgabe). Außerdem muss per Deeplink (Typ: Follow-Link) auf die entsprechenden ÖKO-TEST-Artikeln verwiesen werden. Links zu den noch nicht veröffentlichten Beiträgen und Tests von ÖKO-TEST sind für jede Publikation als Liste im Downloadcenter abrufbar. Nach Sperrfrist finden Sie entsprechende Links auch direkt über oekotest.de.
7. ÖKO-TEST behält sich sämtliche Leistungsschutzrechte sowie die Nutzung der Beiträge aus § 44 b UrhG vor.
Durch Ihre Bestätigung der Registrierung stimmen Sie diesem Vertrag zu.